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Als Gewerbeimmobilie bezeichnet man ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Typische gewerbliche Gebäudenutzungen sind beispielsweise Büros, Werkstätten, Lagerflächen, Einzelhandelsflächen, Ateliers und Lofts.
Die Gewerbeimmobilie ist hinsichtlich der Behandlung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht von Wohnimmobilien und Sonderimmobilien abzugrenzen. Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her jedoch sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z. B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).
Quelle: Wikipedia
Die Wohnimmobilie ist von der Gewerbeimmobilie zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat ihren Ursprung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht. Bei der Gewerbeimmobilie steht die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung im Vordergrund. Dies ist z.B. bei Ladengeschäften, Werkstätten oder Fabrikhallen, aber auch Büros, Praxen und Kanzleien der Fall.
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